VDG NEWS

Newsletter vom 06.09.2023

Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen

Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen werden ab 01.07.2024 mautpflichtig

Die Lkw-Mautpflichtgrenze wird zum 1. Juli 2024 abgesenkt, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen und zahlreichen Bundesstraßen erfasst werden. Ausgenommen von dieser Regelung werden Fahrzeuge von Produktionsbetrieben (Landwirtschaft) und Handwerkerfahrzeuge sein.

Zum 1. Dezember 2023 soll zudem ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit.

lkw_maut.jpg


Nur Notwendige speichern
Alle akzeptieren