Zum Handel mit Cannabis in Garten-Centern

VDG News vom 18.04.2024


Trotz Cannabisgesetz bleibt der Verkauf von Cannabis-Pflanzen in Garten-Centern verboten!

Erlaubt sind Zubehör-Artikel

Ab dem 01.04.2024 ist in Deutschland das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz legalisiert unter bestimmten Voraussetzungen den Konsum von Cannabis durch Erwachsene, ohne den Konsum fördern zu wollen.

In den Garten-Centern mehren sich nun die Anfragen von Kunden, ob ein Erwerb von Cannabis-Pflanzen bzw. -saatgut dort möglich sei.

In Zusammenarbeit mit unserem Juristen, Herrn Dr. Jan Wendt aus der Kanzlei Dr. Nietsch & Kroll, bezieht der VDG dazu die folgende Position:

Cannabis_Hanfpflanze


Aus Sicht des Verbands dürfte für die Garten-Center in Deutschland auf absehbare Zeit nicht ohne weiteres möglich sein, mit Cannabis zu handeln, indem z. B. Cannabispflanzen wie gewöhnliche Zierpflanzen zum Verkauf angeboten werden. Das seit dem 01.04.2024 geltende Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) hat daran nichts geändert. Der Verkauf bleibt weiterhin verboten.

Dies ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:

1. Zunächst befasst sich das CanG auch weiterhin in erster Linie mit dem privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum. Die Regelungen zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen tritt zum 01.07.2024 in Kraft.

Ein freier Handel mit Cannabispflanzen, z. B. in Gartencenter, ist demnach weiterhin nicht erlaubt.

2. Die Bundesregierung plant als „2. Säule“ darüber hinaus regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Ein Gesetzesentwurf müsste allerdings zuvor noch der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Es ist noch nicht absehbar, wie eine solche Regelung final aussehen könnte.

3. Mit anderen Worten:

Aktuell ist ein kommerzieller Verkauf von Cannabis nicht möglich. In den genannten „Anbauvereinigungen“ erfolgt gleichfalls kein Verkauf, sondern nur eine Abgabe zum Zwecke des Eigenkonsums.

Erlaubt sind Zubehör-Artikel zum Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen. Hierzu zählen Produkte wie Pflanzsubstrat, Spezialdünger, Wärmelampen und Pflanzbeete.
Die Entscheidung, ob diese Produkte im Garten-Center verkauft werden, verbleibt im persönlichen Ermessen.

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