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EU-Verordnung 2023/2055 DER KOMMISSION zur Verringerung von Mikroplastik

Verkauf und Verwendung von Glitzer auf Kunststoffbasis ab dem 17.10.2023 verboten oder eingeschränkt – achten Sie auf Ihr Advents- und Dekorationssortiment!


EU-Verordnung 2023/2055 DER KOMMISSION zur Verringerung von Mikroplastik tritt sofort in Kraft

Glitzer


Die Verordnung beschränkt Sie im Verkauf und in der Verwendung von Glitzer auf Kunststoffbasis (z.B. Abpackungen von losem Glitzer oder Bestreu von Kerzen oder Christbaumkugeln).
Glitzer aus Stärke, Metall oder Glas sind von der neuen Verordnung nicht betroffen.

Im Advents-Sortiment kommt Glitzer auf Floristischen Werkstücken, Deko-Artikel und Pflanzen häufig zum Einsatz!

Bisher bestehen keine verbindlichen Umsetzungsregeln der Bundesregierung. Die Branchenverbände in Europa haben deshalb folgende Auslegungen für Sie zusammengetragen:
(Folgendes gilt nur für Glitzer auf Kunststoffbasis!)

  • Ab dem 17.10.2023 ist der Verkauf und die Verwendung von losem Glitzer verboten!

  • Ebenfalls ab dem 17.10.2023 sind der Verkauf und die Verwendung beschränkt, von Artikeln, die mit Glitzer behandelt wurden und bei denen sich Glitzer lösen könnte.

  • Soweit die Produkte vor dem 25.09.2023 eingekauft oder importiert wurden, kann die Ware nach unserer Rechtsauffassung weiter abverkauft werden.

  • Fertigen Sie nach dem 17.10. Werkstücke mit Glitzer oder behandeln Pflanzen, dürfen diese nicht mehr verkauft werden, es sei denn, Sie können durch Fixierung (z.B. Sprühkleber) sicherstellen, dass sich keine Mikropartikel lösen können.

  • Auch hier gilt nach unserer Rechtsverfassung, dass Produkte von dem Verbot befreit sind, wenn Sie vor dem Stichtag gehandelt bzw. behandelt wurden.

Wir gehen aktuell nicht von staatlichen Kontrollen bezüglich der neuen Verordnung in unseren Geschäften aus. Doch nehmen Berichte über das „Glitzerverbot“ oder „Mikroplastikverbot“ in den Medien derzeit stark zu. Das öffentliche Interesse wird auf dieses Thema gelenkt. Dabei konzentrieren sich die Berichterstattungen vorwiegend auf die Bereiche Kosmetik, Nagelstudios und Sportplätze mit Kunstrasen. Dies nimmt in den nächsten Wochen sicherlich weiter zu. Wir würden deshalb empfehlen, auf den Einsatz von Glitzer zu verzichten, soweit es Ihr Geschäft erlaubt, um sich entsprechenden Diskussionen mit den Kunden zu entziehen.

Denken Sie in diesem Zusammenhang bitte auch an Waren, die in den kommenden Wochen an Sie ausgeliefert werden sollen. Bitte überprüfen Sie zum Beispiel Ihre Bestellungen an Osterartikeln und stornieren Sie die Produkte, die unter die Beschränkungen der neuen Verordnung fallen.
Beachten Sie darüber hinaus die neuen Bestimmungen, wenn Sie für das Weihnachtsgeschäft 2024 in Kürze disponieren. Sie werden die betroffenen Produkte unter Umständen weiter angeboten bekommen, da das Verbot von Glitzer nur in den EU-Ländern gilt, die internationalen Kunden der Ausstellungen davon jedoch nicht betroffen sind!

Sollten sich durch andere Rechtsauffassungen, Kontrollen oder Ähnliches Probleme in Mitglieds-betriebe ergeben, werden wir unverzüglich wieder informieren.

Wir wünschen trotz dieser Einschränkung ein weiterhin erfolgreiches Adventsgeschäft.

Zum Hintergrund: Die EU will gegen „Mikroplastik“ in der Umwelt vorgehen. Mikroplastik ist ein Sammelbegriff für unterschiedlichste Kunststoffe, die in Kleinstfraktionen auftreten. Schon im Jahr 2006 verabschiedete die EU dazu die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel. Ein Bestandteil wurde der Verordnung in der Nummer 2023/2055 nun zugefügt und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

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