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Lizensierung von Verpackungen -
zum Umgang mit Lieferanten aus dem Ausland


Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Beteiligung an einem dualen System (=Lizensierung und Zahlung von Lizensierungsgebühren) um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. An diese Vorgaben müssen sich deutsche, wie ausländischen Lieferanten halten.


Bekommen Sie verpackte Waren aus dem Ausland geliefert (entscheidend hierbei ist, wer im Moment des Grenzübertritts die rechtliche Verantwortung für die Waren trägt), ist Ihr Lieferant für die Lizensierung in Deutschland verantwortlich. Er hat eine Lizenzgebühr an einen Partner des Dualen Systems in Deutschland zu entrichten. Dazu hat er einen Vertrag mit diesem Partner (= "Systembetreiber") abzuschließen.

Aktuell sind nur diese folgenden Systembetreiber in Deutschland zugelassen:

- Landbell
- Altera
- BellandVision
- Der Grüne Punkt
- EKO-Punkt
- Interseroh
- Noventiz
- PreZero
- Reclay
- Recycling Dual
- Veolia
- Zentek Auch wenn Sie selbst nicht für die Lizensierung der Verpackungen aus dem Ausland (z.B. Pflanztöpfe mit Gehölzen darin) zuständig sind, müssen Sie sich doch nach Verpackungsgesetzt um die Einhaltung der Vorschriften kümmern. Demnach ist der Lieferant von Ihnen jährlich (=Anmeldezeitraum) zu überprüfen. Ihrer Verpflichtung kommen Sie nach, indem Sie:

1. Informieren Sie zunächst Ihre Lieferanten über deren Beteiligungspflicht in Deutschland. Versenden Sie dazu den Wortlaut des Gesetzes (s. Anlage). Zur Veranschaulichung können Sie zusätzlich das Schaubild (s. Anlage) sowie die Verweise auf das Verpackungsregister und die dort angebotenen Hinweise, wie z.B. die Erklärfilme (Link), mit verschicken.
2. Fordern Sie eine Teilnahmebestätigung am dualen System in Deutschland in PDF-Form von Ihrem Lieferanten an. Die Entsorgungsunternehmen (z.B. Landbell oder Der Grüne Punkt) stellen jedem Mitglied eine solche Bescheinigung auf Anfrage aus. Diese Bescheinigung ist Ihr Nachweis, dass Sie allen Anforderungen nach Gesetz nachgekommen sind. Bewahren Sie diese Bescheinigung auf!

Kann oder will der Lieferant eine solche Teilnahmebestätigung nicht erbringen, so bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten. Entweder Ihr Unternehmen lizensiert die Verpackungen des Lieferanten selbst (und sie stellen die Lizensierung Ihrem Lieferanten in Rechnung), oder Sie beenden die Zusammenarbeit. Tolerieren Sie die Nachweislücke stillschweigend, kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach und bei einer möglichen Überprüfung Ihres Unternehmens durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister könnten Sie zu einer geschätzten Menge an Verpackungen nachträglich die Gebühr entrichten müssen und/oder werden eventuell verklagt.

Ein letzter Hinweis noch zu Ihrer Information: das Logo „Der Grüne Punkt“. Dieses ist mittlerweile ein geschütztes Markenzeichen. Um es zu verwenden, müssen Sie entweder Vertragspartner des Unternehmens „Der Grüne Punkt“ sein, oder Sie entrichten an das Unternehmen eine zusätzliche Lizenzgebühr. Gerade im Ausland hatte und hat die Nutzung des Logos eine große Verbreitung. Waren werden mit diesem Logo bedruckt, oftmals jedoch ohne Genehmigung durch Der Grüne Punkt und dadurch ohne Zahlung der fälligen Lizenzgebühr. Das Unternehmen Der Grüne Punkt verklagt mittlerweile diese Unternehmen „großflächig“.

PDF Verpackungs Gesetz

Schaubild

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