Aktuelles zur Mautpflicht

Die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse kommt zum 01.07.2024 – Garten-Center sind betroffen

Absenkung der LKW-Mautpflichtgrenze ab dem 01.07.2024

gilt auf Autobahnen und anderen Bundesstraßen

Wie wir bereits im September 2023 berichteten, kommt es ab dem 01.07.2024 zu einer Absenkung der LKW-Mautpflichtgrenze auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Hieraus resultiert, dass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der LKW-Maut auf Bundesfernstraßen und zahlreichen Bundesstraßen erfasst werden. Ausgenommen von dieser Regelung werden Fahrzeuge von Produktionsbetrieben (Landwirtschaft) und Handwerkerfahrzeuge sein.

Mautpflicht

Die automatische Einbuchung mit der On-Board Unit (OBU) bietet sich an, wenn Sie mit möglichst wenig Aufwand die Maut entrichten möchten. Ist das Gerät im Lkw eingebaut, muss sich der/die Fahrende nicht mehr manuell per App oder im Internet einbuchen. Bitte beachten Sie, dass für den Einbau des OBU zusätzliche Kosten entstehen und die Umrüstung eine Vorlaufzeit beansprucht. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in einer entsprechenden Fachwerkstatt.

Damit Sie die OBU nutzen können, müssen Sie zuerst Ihr Unternehmen und Ihre mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren.

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Die grünen Verbände zeigen sich über die Maut-Ausgestaltung sehr enttäuscht.

„Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert scharf die am 15. März 2024 veröffentlichte Liste zur sogenannten Handwerkerregelung und hat Nachbesserungen gefordert.

Nach aktuellem Stand sind die gewerblichen Gartenbaubetriebe, d.h. Friedhofsgärtnereien, Gartencenter und Gärtnereien ohne eigene Produktion, Innenraumbegrünungs- sowie Garten- und Landschaftsbauunternehmen (von der Mautbefreiung) ausgeschlossen. Das bedeutet wieder einmal eine Trennlinie quer durch den Gartenbau: Der Produktionsgartenbau ist für seine betrieblichen Transporte von der Maut befreit, der gewerblicher Gartenbau nicht.

Die betroffenen gärtnerischen Betriebe werden damit erneut im Wettbewerb benachteiligt, sei es gegenüber öffentlichen Auftraggebern oder gegenüber Endverbrauchern, weil sie mit Kosten belastet werden, die vergleichbare Branchen nicht haben. So könne etwa der Bestatter Kränze und Blumengestecke mautfrei transportieren, der Friedhofsgärtner aber nicht.

„Für mich ist dies ein weiteres Beispiel, wie Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft, und hier insbesondere des Gartenbaus, nicht funktioniert“, so ZVG-Präsident Jürgen Mertz.

Gärtner üben im wahrsten Sinne des Wortes handwerkliche Tätigkeiten aus. Sie benötigen die Fahrzeuge entweder zur Ausübung ihres Handwerks oder zum Transport handwerklich hergestellter Güter. Eine Korrektur sei daher dringend erforderlich. (ZVG)“

Quelle: www.gabot.de / ZVG Enttäuscht über Maut-Ausgestaltung / 23. März 2024

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Hier finden Sie die Liste der anerkannten handwerklichen Tätigkeiten.



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