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Biozidverordnung

Biozidverordnung

Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

regelt den Verkauf, die Abgabe und die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa.

Sie betrifft sowohl Händler, Inverkehrbringer als auch Verwender dieser Mittel. Das Ziel der Verordnung ist es, das Bereitstellen von Bioziden auf dem Markt und die Verwendung innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten.


Mit der neuen Biozidverordnung in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, wird ein Selbstbedienungsverbot für einige Produktarten einhergehen. Davon betroffen sein werden u.a. Rodentizide und Insektizide.

Außerdem werden die Anforderungen für die Abgabe von Bioziden erhöht. Diskutiert wird derzeit ein spezieller Schulungsnachweis, was zu einem großen Mehraufwand für Gartencenter führen würde. Daher setzt der VDG sich aktuell ein, einen Schulungsnachweis abzuwenden.

Von Seiten der Industrie wird an neuen Produkten geforscht, die auf „Grundstoffen“ basieren werden.

Zulassung von Biozidprodukten

Bevor ein Biozidprodukt auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden darf, muss es zugelassen werden. Folglich durchläuft jedes Biozid ein nationales oder EU-weites Zulassung- bzw. Notifizierungsverfahren.

Für bestimmte Biozidprodukte, die ausschließlich Altwirkstoffe enthalten, gelten ggf. Übergangsregelungen. Für eine Übergangszeit dürfen diese Produkte noch zulassungsfrei auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Handel muss jedoch auch in diesem Fall das Selbstbedienungsverbot ab dem 1.1.2025 beachten.

Weitere Informationen zur Biozid-Verordnung finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Chemikalienrecht/Biozide/Biozide_node.html

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