VDG NEWS

Newsletter vom 06.05.2022

Ihre Unterstützung für die Flutopfer in unserer Branche – Ihr Spendennachweis

Im Juli 2021 erfassten das Ahrteil, den Erftkreis und Teile der Eifel eine gewaltige Flutkatastrophe. Betriebe aus unserer Branche, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, traf das Schicksal hart. Wir riefen ...

Fluthilfe Thomas Wershofen Bild 2.jpg


... Sie alle auf, sich solidarisch zu zeigen und unseren Kolleginnen und Kollegen zu helfen. Diesem Aufruf folgten zahlreich Betriebe.

Wir hatten Sie darüber informiert, dass der VDG selbst nicht das Privileg genießt, Spenden entgegenzunehmen und darüber Spendenbescheinigungen auszustellen, da wir nicht den Status eines gemeinnützigen Vereins tragen.

Wir wählten vielmehr den Weg über einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag. Diesen können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen.

Unser Steuerberater schreibt in diesem Zusammenhang: „Die freiwilligen Mitgliedsbeiträge stellen Betriebsausgaben bei dem jeweiligen Mitglied dar, der den zusätzlichen Beitrag an den Verband Deutscher-Gartencenter e. V. entrichtet.
Es handelt sich hierbei um abzugsfähige Betriebsausgaben. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Verband nach § 7 Abs. 8 KStG steuerfrei.“

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

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