VDG NEWS

Newsletter vom 17.06.2022

Die Novelle des Verpackungsgesetzes – Unser Webinar am 9.6.

Mit 32 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war unser Webinar zur Novelle des Verpackungsgesetzes , das wir gemeinsam mit unserem Dienstleister, Landbell, durchgeführt haben, sehr gut besucht. Inhaltlich sollte sich die Veranstaltung mit der Neuregelung zu Transportverpackungen beschäftigen. Es wurde jedoch deutlich, dass die Regelungen zum Verpackungsgesetz insgesamt besprochen werden mussten.Diese Vorgaben des Verpackungsgesetzes sprechen die Garten-Center direkt an: ...

Verpackung


- Alle Handelsunternehmen unserer Branche, egal ob groß oder klein, sind aufgerufen, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) online zu registrieren. Sie erhalten im Anschluss eine Lucid-Nummer.
- Der Inverkehrbringer von Verpackungen (=das, was an Wertstoffen durch die Endverbraucher gesammelt wird im Gelben Sack, dem Altpapier, dem Altglas), ist dafür verantwortlich, diese im Kreislaufwirtschaftssystem anzumelden und eine Entsorgungsgebühr dafür zu entrichten. In unserer Branche werden die Verpackungen in der Regel durch die Lieferanten in den Verkehr gebracht.
- Bei Verpackungen, die aus dem Ausland nach Deutschland gelangen, gelten diese Regelungen zur Lizensierung ebenfalls, uneingeschränkt! Das bedeutet, auch diese Verpackungen aus dem Ausland müssen in Deutschland lizensiert werden. Wer für die Lizensierung zuständig ist, entscheidet sich daran, wem die Waren bei Grenzübertritt gehören. Sendet der Lieferant über die Grenze (Lieferant muss lizensieren), oder holt das Garten-Center die Ware im Ausland ab oder lässt sie für sich speditieren (= Garten-Center muss lizensieren).
- Auch wenn ein Garten-Center nicht für die Lizensierung verantwortlich ist, hat es dennoch eine Sorgfaltsverpflichtung wahrzunehmen und hat zumindest stichpunktartig die Lieferanten zu kontrollieren, ob diese ihren Verpflichtungen nachkommen.
- Selber lizensierungspflichtig wird ein Garten-Center dann, wenn es Verpackungen in den Verkehr bringt. Dies könnte dann der Fall sein, wenn eine Eigenmarke verkauft wird, auf der nicht der Lieferant als Inverkehrbringer benannt wird. Des Weiteren könnten Kulturtöpfe aus der Eigenproduktion lizensierungspflichtig sein. Ebenfalls muss eine Gebühr für eigene Versand-Umverpackungen (z.B. Kartons für den Onlinehandel oder Transporthilfe Faltkarton) entrichtet werden, einschließlich der Serviceverpackungen aus Blumenpapier, oder nachträglich angebrachte Etiketten.
- Ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig im Sinne der Gebührenentrichtung ist, kann einem Onlineregister bei Lucid nachgelesen werden.
- Ab dem 3. Juli werden die Garten-Center zudem verpflichtet, bei Lucid anzugeben, dass sie Transportverpackungen/Transporthilfen im B2B-Geschäft nutzen. Diese Verpackungen/Hilfen sind nicht systembeteiligungspflichtig (demnach gebührenfrei), dennoch sind diese in ihrer Menge zu erfassen. Sie sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister später nachzuweisen (z.B. Vorlage von Aktenordnern).
Zu diesen Transportverpackungen/Transporthilfen zählen:
- CC-Container
-Mehrwegpaletten
- Stretchfolie
- Pfandpaletten für Pflanzen
- Einwegtrays für Pflanzen

Landbell bietet Mitgliedsunternehmen des VDG über eine Rahmenvereinbarung den sogenannten Easyshop an. Über diesen können Sie Verpackungsmengen anmelden und die Lizensierungsgebühr abführen. Dies vereinfacht das Verfahren für Sie sehr. Außerdem profitieren Sie von verlängerten Anmeldungsfristen zur Lizensierung. Geplant ist darüber hinaus, auch die Transportverpackungen/Transporthilfen über den Shop anmelden zu können.

Nähere Informationen zum Easyshop haben wir Ihnen bereits in einem früheren Newsletter mitgeteilt. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne zu.

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