VDG NEWS

Newsletter vom 21.04.2022

Sie haben Daten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge der 3G-Zutrittsbeschränkung erhoben – bitte denken Sie jetzt an die Löschung!

Es lag in Ihrer Verantwortung, festzustellen, ob Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die 3G-Regel am Arbeitsplatz einhielten. Dies ...

Corona Schild aufgehoben


... hatten Sie zu dokumentieren. Sie haben dabei Daten erhoben und diese „gespeichert“ – schriftlich oder digital. Nach dem Ende vieler Corona-Beschränkungen ist auch diese Auflage für Sie aufgehoben worden.

Doch was passiert jetzt mit Ihren erhobenen Daten? Durch das Auslaufen der Schutzmaßnahmen ist der Zweck dieser Datenverarbeitung weggefallen. Somit sind Sie nun gesetzlich dazu verpflichtet, die alten Datenbestände zu löschen. Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenarchive zu pflegen.
Von Seiten der Behörden wurde bereits angekündigt, dazu im Jahresverlauf möglicherweise unangemeldet Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

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