VDG NEWS

Newsletter vom 28.12.2022

Vorsicht! Testkauf- und Abmahnwelle in NRW


Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie mit Nachdruck um Vorsicht bitten! Ausgehend vom östlichen Ruhrgebiet, werden aktuell zahlreiche Mitgliedsbetriebe im mittleren Ruhrgebiet um Essen und Gelsenkirchen getestet und bei Verstößen abgemahnt. Es geht um den Sonntagsverkauf. Es dürfen in NRW nach allgemeiner Rechtsauffassung an Sonntagen Pflanzen und wenige Zusatzartikel verkauft werden, die direkt mit Pflanzen in Verbindung stehen (Ladenöffnung am Sonntag auf 5 Stunden begrenzt).

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Gerade Dekorationsartikel, die nicht direkt mit einer Pflanze verarbeiten wurden, fallen nicht unter die Sortimentsliste für Sonntage. Im Adventsgeschäft ist dies von großer Bedeutung.

Ein Mitglied der Wettbewerbszentrale aus dem Baumarktbereich hat seine Organisation aufgefordert, gegen den Sonntagsverkauf von Garten-Centern in NRW vorzugehen. Dem kommt die Wettbewerbszentrale aktuell an vielen Stellen nach!

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Sonntagsverkauf umgehend auf den zulässigen Umfang zu beschränken, um einer Abmahnung vorzubeugen.

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